Europäisches Lebensmittelrecht

Kaum ein Rechtsgebiet ist derart stark und unmittelbar von europäischem Recht geprägt wie das Lebensmittelrecht. So verweist etwa in Deutschland das wichtige Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) für die Definition des Begriffs „Lebensmittel" direkt auf eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates (die sog. Lebensmittel-Basisverordnung 178/2002). Bedeutende andere Regelwerke der EU im allgemeinen Lebensmittelrecht sind die Lebensmittelinformations-Verordnung 1169/2011, die Zusatzstoff-Verordnung 1333/2008 etwa für Farbstoffe sowie die Aromen-Verordnung 1334/2008.

Das spezielle Lebensmittelrecht regelt den Umgang mit einzelnen Lebensmitteln, wobei horizontale und vertikale Vorschriften unterschieden werden. Horizontale Bestimmungen betreffen größere Produktgruppen und gelten zwischen Einzelpersonen. Vertikale Regelungen beziehen sich auf spezielle Lebensmittelarten und geben Rechte gegenüber dem Staat. 

Erwähnenswert im horizontalen Bereich ist die an Bedeutung zunehmende Novel-Food-Verordnung 2283/2015. Es gibt ferner horizontale Bestimmungen zu Diätetischen Lebensmitteln, Öko-Erzeugnissen sowie Angereicherten Lebensmitteln, wozu auch Nahrungsergänzungsmittel gehören. Insgesamt treten im horizontale Bereich viele neuartige und "kreativere" Lebensmittel-Gestaltungen in Erscheinung.

Der "traditionellere" vertikale Bereich betrifft bestimmte, altbekannte Lebensmittel wie Schweinefleisch, Rindfleisch, Fische, Geflügelfleisch, Eier und Eiprodukte, Milch und Milcherzeugnisse, Obst, Gemüse, Kaffee, Kakao, Bier, Mineral- und Tafelwasser sowie Zucker und Honig. 

Die starke Prägung des Lebensmittelrechts durch die Europäische Union hat neben wirtschaftlichen auch politische Gründe: angesichts grenzüberschreitender Lebensmittelskandale der Vergangenheit (BSE, Dioxin) möchte die EU ein größtmögliches Maß an Sicherheit für die Konsumenten herbeiführen. Dies spiegelt sich wieder in der 2002 geschaffenen Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (= „European Food Safety Authority“, kurz EFSA) mit ständigem Sitz in Parma. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Informierung der Verbraucher durch transparente Kennzeichnung.

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