Erbfälle

Bei Nachlassangelegenheiten muss zunächst geklärt werden, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt - das einheimische Erbrecht, also etwa das deutsche, oder das Erbrecht eines anderen Staates. In seltenen Fällen können sogar das Recht des Heimatlandes und eine fremde Rechtsordnung nebeneinander zur Anwendung kommen (sog. „Nachlassspaltung“).

Für Schweden und die anderen skandinavischen Länder ist diese Klarstellung wichtig, da es Unterschiede zum deutschen Erbrecht gibt: so ist die gesetzliche Erbfolge anders geregelt und existieren zudem manche Rechtsinstitute nicht (beispielsweise sind Erbverträge nicht vorgesehen). Auch die Auslegung von letztwilligen Verfügungen kann unterschiedlich ausfallen.

Ein besonders wichtiger Bereich ist schließlich der praktische Umgang mit schwedischen Erbfällen, d.h. die Umsetzung eines Testaments nach schwedischem Recht. So ist Besonderheiten der Inventarerrichtung sowie des Steuerrechts Rechnung zu tragen. Generell weicht der Umgang mit öffentlichen Stellen etwas von deutschen Gepflogenheiten ab.

Zu diesen Fragen und Anforderungen aus Anlass eines Erbfalls mit Anknüpfung an ein nordeuropäisches Land, speziell zu Schweden, kann die „Kanzlei Dr. Scholtz“ umfassend Beratung und juristische Hilfestellung leisten. Insbesondere die Vertretung bzw. Besorgung von Korrespondenz gegenüber schwedischen Behörden wie dem „skatteverket“ ist möglich.

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